AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Stand. 01.02.2020
Pneu Service Haltner, Stig 10, 9467 Frümsen
Für alle Kaufverträge zwischen Pneu Service Haltner und dem Endkunden gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Obligationenrechts, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes vorsehen:
1. OffertenOfferten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte ist 1 Tag lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Lieferfristen Die Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde. In jedem Fall gewährt der Käufer, dem Pneu Service Haltner eine Nachlieferfrist von 3 Wochen unter Ausschluss von Schadenersatz-Ansprüchen seitens des Käufers.
3. Zahlungsbedingungen Alle ausgeschriebenen Preise basieren auf Barzahlung oder Vorauskasse, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht. Alle Rechnungen von Pneu Service Haltner sind am 30. Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Pneu Service Haltner kann einen Verzugszins in Höhe von 10% geltend mache.Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Pneu Service Haltner ohne weitere Androhung berechtigt, alle weitern Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Wenn der Kunde anschliessen auch innert einer von Pneu Service Haltner angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Pneu Service Haltner berechtigt, alle weitern Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist Pneu Service Haltner auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzregeln des OR vorzugehen.
4. Eigentumsvorbehalt Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Pneu Service Haltner. Pneu Service Haltner ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (OR Art. 214 Abs. 3)
5. Rücktritt Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach Vertragsabschuss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Pneu Service Haltner auch bei Vereinbarungen besonderer Zahlungsziele nach Ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen. Sämtliche anfallenden Kosten trägt der Käufer.Der Kunde kann vom Vertrag bis zur Übergabe der Ware schriftlich zurücktreten, die anfallenden Kosten werden dem Kunden vollumfänglich belastet. (Lieferspesen, Rücksendungen an den Lieferanten, Verarbeitungsgebühren)
6. Gewährleistung / GarantieAnstelle einer Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. Der Pneu Service Haltner gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Dies gilt auch für alle Ersatzteile, welche in die Ware eingebaut werden. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche nicht vom Käufer zu vertreten sind, werden von der Pneu Service Haltner nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil der Pneu Service Haltner spediert. Nach dem Radwechsel müssen die Radmuttern oder Schrauben nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen werden. Diese Dienstleistung ist für den Käufer kostenlos. Voraussetzung ist, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil der Pneu Service Haltner spediert. Dienstleistungen vor Ort bei Käufer sind kostenpflichtig. Ersetzt Pneu Service Haltner als Hersteller während der Garantiefrist ein Teil, so gewährt sie auf dem Ersatzteil eine Garantie von drei Monaten ab Einbau. Die Garantie der Ware bleibt davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung von Pneu Service Haltner und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Zudem lehnt Pneu Service Haltner jegliche Haftung anderer Schäden bei der Behebung von Mängeln ab. Garantie Zusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen die Pneu Service Haltner.
7. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
8. Kundenreifen/Räder LagerungDie Einlagerung für Kunden Reifen/Räder dauert 6 Monate und gilt ab der letzten Rechnung auf der die Lagerung aufgeführt ist. Die Lagerung für Reifen/Räder ist für Kunden die bei Pneu Service Haltner die Reifen gekauft haben gratis. Der Kunde hat das Recht, die verwahrten Reifen/Räder jederzeit wieder abzuholen. Gegen eine Voranmeldung von 7 Arbeitstagen ist dies jederzeit möglich. Mit der Abholung endet die Lagerung, ein Anspruch auf Erstattung von Lagergebühren besteht nicht. Werden die Gelagerten Reifen/Räder nach Ablauf von 12 Monaten nicht abgeholt, wird eine Depotgebühr von 10 Fr. pro Reifen/Rad für weitere 6 Monate fällig. Werden die Gelagerten Reifen/Räder nach Ablauf von 24 Monaten nach letztem Kundenkontakt nicht abgeholt oder zurückverlangt und wird der Einlagerungsvertrag nicht ausdrücklich schriftlich verlängert, verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche an den eingelagerten Waren, insbesondere auf seine Eigentumsansprüche und ermächtigt den Verwahrer, die eingelagerte Ware freihändig zu verwerten oder zu entsorgen. Pneu Service Haltner wird den Kunden vor freihändiger Verwertung oder Entsorgung der eingelagerten Ware unter der Setzung einer Nachfrist von einem Monat, innerhalb welcher der Kunde die Möglichkeit hat, die eingelagerte Ware abzuholen, verständigen. Sofern der Kunde Pneu Service Haltner keine andere Anschrift/Telefonnummer bekannt gegeben hat, gilt die Verständigungspflicht von Pneu Service Haltner als erfüllt. Ein allfälliger Verwertungserlös wir mit offenen Depotgebühren und sonstigen mit der Einlagerung verbundenen Spesen des Verwahrers verrechnet. Für den Verlust oder Beschädigung der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt haften wir nicht.
9. Ausschluss Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von Pneu Service Haltner schriftlich anerkannt sind. Werden anders lautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie Pneu Service Haltner nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.
10. Datenschutz Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung (einschliesslich telefonischer und anderer Kundenzufriedenheitsumfragen) sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per Email) durch den Pneu Service Haltner. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung resp. die Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit resp. dergleichen nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erklärung dem Pneu Service Haltner zu übermitteln.
11. Salvatorische Klausel Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB zur Folge. Weg gefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind vielmehr unter Berücksichtung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu füllen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.
12. Änderung der AGB Die vorliegende AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Pneu Service Haltner behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wir auf der Homepage von Pneu Service Haltner veröffentlicht.
13. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Pneu Service Haltner. Es kommt das Schweizer Recht zur Anwendung.
Pneu Service Haltner Frümsen, 01.02.2020